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Sorular 1.Türkiyede ABKB aleyhine açılan mahkeme hakkında Federal Meclis hangi bilgilere sahip ve açılan bu dava hakkında ne düşünüyor 2.Federal Meclis bu davanın ve buna benzer davaların durdurulması için ne gibi girişimlerde bulundu 3.Federal Meclis Türkiye de yürürlükte olan Dernekler yasasını nasıl değerlendiriyor ve Avrupa Komisyonunda Türkiye deki bu anti demokratik dernekler yasasının değişmesi için ne gibi çalışmalar yapıyor 4.Federal Meclis basından ve demokratik alevi dernek ve çevrelerinden gelen tepki ve haberler ile 1993 Senesinde Sıvas olaylarına katılan sanıkların 6 sının Almanyada bulunduklarından haberi varmı ve bu na karşı ne gibi önlemleri olacaktır
Cevaplar 1. Federal Meclisin Türkiye de ABKB hakkında açılan davadan haberi vardır ve Ankara da bulunan Konsolosumuz aracılığı ile bilgi alıyoruz ABKB avukatları olumlu bir karar çıkacağını söylüyorlar 2. ve 3. Federal Meclis Avrupa komisyonunda Türkiyede ki dernekler yasasında olduğu gibi anti demokratik uygulamaların kalkması için çaba sarfediyor ve her Türk vatandaşınında düşüncesini özgürce ıfade edebilmesinden yana tavır alıyor 4.Sıvas olaylarına karışan 6 kişinin Almanya da olduklarından Federal Meclisin bilgisi vardırç 3 tane İltica başvuru yapılmıştır. 1 İltica başvurusu kabul edilmiştir 2. İltica başvurusu red edilmiştir fakat itiraz üzerine daha kesin karar cıkmamıştır 3 İltica başvurusu beklemedir daha görüşülmemiştir
Diğer 3 Sanık herhangi bir başvuruda bulunmamıştır.
Aleviyol tarafından PDS milletvekili Ulla Jelpke ile yapılan görüşmede adı geçen bu kişilerin iltica taleplerinin ret edilmesi için çalışmalarını sürdüreceği ve kamu oyunun olaylara daha duyarlı olmalarını beklediğini ifade etti.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7934
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Verbotsdrohungen gegen alewitische Vereine in der Türkei und Berichte über einen Aufenthalt von Beteiligten der Sivas - Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland
Vor dem Landgericht in Ankara läuft seit einigen Monaten ein Gerichtsverfahren gegen den Verband der Alewitisch-Bektaschitischen Institutionen in der Türkei und seinen Vorstand. Zu den betroffenen Vorstandsmitgliedern gehört auch Turgut Öker, zugleich Vorsitzender der Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland. Das Verfahren nach Artikel 5 Ziff. 2 des Vereinsgesetzes mit der Gesetzesnummer 2908 wirft dem Verband und seinen Vorstandsmitgliedern vor, durch die Verwendung der Begriffe Aleviten und Bektaschiten sowie durch die in der Satzung befürwortete Unterstützung von Forschungen über die alewitische Geschichte „Separatismus" zu betreiben. Nach Artikel 5 Ziff. 2 des Vereinsgesetzes 2908 darf kein Verein mit dem Ziel gegründet werden, den Bestand der Republik Türkei zu zerschlagen oder zu gefährden, indem man unter Berufung auf Sprachen-, Nationen-, Klassen-, Religion- oder Konfessionsunterschiede Separatismus betreibt. Nach Ziffer 5 dieser Vorschrift sind auch die Aktivitäten, die alleine eine Religion, eine nationale Minderheit, eine soziale Schicht oder eine Konfession fördern, verboten. Nach Ziffer 6 derselben Vorschrift ist auch verboten, zu behaupten, dass auf dem Territorium der Republik Türkei überhaupt Minderheiten existieren, die unterschiedlichen nationalen, religiösen, konfessionellen oder kulturellen Gruppierungen angehören oder unterschiedliche Sprachen sprechen. Dasselbe gilt auch beim Zusammenschluss von Minderheiten, der auch andere Sprachen und Kulturen schützt, fördert oder verbreitet als die türkische. Im Vorfeld des Verfahrens hatte das Regierungspräsidium in Ankara den neu gebildeten Verband laut Pressemitteilung der Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland vom 28. September 2001 bereits im Juni 2001 aufgefordert, aus seiner Satzung die Ausdrücke „Aleviten, Bektaschiten, Cem, Cemevi etc." zu streichen. Andernfalls werde der amtierende Vorstand rechtlich belangt. Eine erste Verhandlung am 3. Oktober wurde auf den 7. November (ohne Urteilsfindung) bzw. den 12. Dezember 2001 vertagt. Dort sollen die Verhandlungen neuerlich vertagt worden sein auf den 13. Februar 2002. Die strafrechtliche Verfolgung der neun Gründer des Verbands wurde nach einer Mitteilung des Verbands am 16. Oktober beendet. Die Vereinsgründer protestierten gegen die Repressalien gegen ihren Verein unter anderem bei der EU-Kommission und bei Vertretern der Bundesregierung .In einer Pressemitteilung von Ende September verwies die Föderation der Alewiten Gemeinden in Deutschland auf frühere Verfolgungen gegen Aleviten in der Türkei und erklärte: „Schon einmal hatten Pogrome in 1993 in der Türkei in Anwesenheit und mit Duldung von Sicherheitskräften zu Terroranschlägen von Fundamentalisten mit vielen Toten geführt. Die 25 Millionen Aleviten in der Türkei müssen jetzt mit einer neuen Verfolgungswelle rechnen." Inzwischen berichtet die Föderation von Berichten in der türkischen Presse, wonach sechs verurteilte Attentäter, die bei den anti-alewitischen Ausschreitungen in Sivas 1993 beteiligt waren, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten sollen. Dabei handelt es sich um M. C., M. Y., S. Ö., H. K., S. Y. und A. A. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das laufende Verfahren gegen den Dachverband der Aleviten in der Türkei und wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren? 2. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine Einstellung des Verfahrens und anderer Repressalien gegen alewitische Vereine in der Türkei zu erreichen? 3. Wie beurteilt die Bundesregierung das Vereinsgesetz 2908 in der Türkei und welche Schritte hat die Bundesregierung – eventuell gemeinsam oder im Benehmen mit der EU-Kommission – unternommen bzw. plant sie in der nächsten Zeit, um eine umfassende demokratische Korrektur dieses Verein-Gesetzes zu erreichen? 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den türkischen Presseberichten und den Sorgen in alewitischen Kreisen in der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland, dass sich die oben genannten Attentäter von Sivas hier aufhalten? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie in nächster Zeit, um diesen Berichten und Befürchtungen nachzugehen? Berlin, den 14. Dezember 2001 Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion Deutscher Bundestag Drucksache 14/8004 14. Wahlperiode 17. 01. 2002 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2002 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/7934 – Verbotsdrohungen gegen alewitische Vereine in der Türkei und Berichte über einen Aufenthalt von Beteiligten der Sivas- Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor dem Landgericht in Ankara läuft seit einigen Monaten ein Gerichtsverfahren gegen den Verband der Alewitisch-Bektaschitischen Institutionen in der Türkei und seinen Vorstand. Zu den betroffenen Vorstandsmitgliedern gehört auch Turgut Öker, zugleich Vorsitzender der Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland. Das Verfahren nach Artikel 5 Ziff. 2 des Vereinsgesetzes mit der Gesetzes-Nummer 2908 wirft dem Verband und seinen Vorstandsmitgliedern vor, durch die Verwendung der Begriffe Aleviten und Bektaschiten sowie durch die in der Satzung befürwortete Unterstützung von Forschungen über die alewitische Geschichte „Separatismus" zu betreiben. Nach Artikel 5 Ziff. 2 des Vereinsgesetzes 2908 darf kein Verein mit dem Ziel gegründet werden, den Bestand der Republik Türkei zu zerschlagen oder zu gefährden, indem man unter Berufung auf Sprachen-, Nationen-, Klassen-, Religion- oder Konfessionsunterschiede Separatismus betreibt. Nach Ziffer 5 dieser Vorschrift sind auch die Aktivitäten, die alleine eine Religion, eine nationale Minderheit, eine soziale Schicht oder eine Konfession fördern, verboten. Nach Ziffer 6 derselben Vorschrift ist auch verboten, zu behaupten, dass auf dem Territorium der Republik Türkei überhaupt Minderheiten existieren, die unterschiedlichen nationalen, religiösen, konfessionellen oder kulturellen Gruppierungen angehören oder unterschiedliche Sprachen sprechen. Dasselbe gilt auch beim Zusammenschluss von Minderheiten, der auch andere Sprachen und Kulturen schützt, fördert oder verbreitet als die türkische. Im Vorfeld des Verfahrens hatte das Regierungspräsidium in Ankara den neu gebildeten Verband laut Pressemitteilung der Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland vom 28. September 2001 bereits im Juni 2001 aufgefordert, aus seiner Satzung die Ausdrücke „Aleviten, Bektaschiten, Cem, Cemevi etc." zu streichen. Andernfalls werde der amtierende Vorstand rechtlich belangt. Drucksache 14/8004 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. WahlperiodeEine erste Verhandlung am 3. Oktober wurde auf den 7. November (ohne Urteilsfindung) bzw. den 12. Dezember 2001 vertagt. Dort sollen die Verhandlungen neuerlich vertagt worden sein auf den 13. Februar 2002. Die strafrechtliche Verfolgung der neun Gründer des Verbands wurde nach einer Mitteilung des Verbands am 16. Oktober beendet. Die Vereinsgründer protestierten gegen die Repressalien gegen ihren Verein unter anderem bei der EU-Kommission und bei Vertretern der Bundesregierung. In einer Pressemitteilung von Ende September verwies die Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland auf frühere Verfolgungen gegen Aleviten in der Türkei und erklärte: „Schon einmal hatten Pogrome in 1993 in der Türkei in Anwesenheit und mit Duldung von Sicherheitskräften zu Terroranschlägen von Fundamentalisten mit vielen Toten geführt. Die 25 Millionen Aleviten in der Türkei müssen jetzt mit einer neuen Verfolgungswelle rechnen." Inzwischen berichtet die Föderation von Berichten in der türkischen Presse, wonach sechs verurteilte Attentäter, die bei den anti-allevitischen Ausschreitungen in Sivas 1993 beteiligt waren, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten sollen. Dabei handelt es sich um M. C., M. Y., S. Ö., H. K., S. Y. und A. A. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das laufende Verfahren gegen den Dachverband der Aleviten in der Türkei und wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren? Der Bundesregierung ist das laufende Verfahren bekannt. Die Deutsche Botschaft in Ankara hat zwei der bisherigen Verhandlungstermine beobachtet und steht in engem Kontakt zum Rechtsanwalt des Verbandes. Die Rechtsanwälte des Verbandes erwarten einen positiven Ausgang des Verfahrens. Grund zu dieser Hoffnung ist ein Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofes vom 10. Oktober 2001, das im Zusammenhang mit einem Cemevi-Förderverein klarstellt, dass allein die Benutzung der Begriffe Alevi, Bektasi oder Cem nicht für eine Verurteilung nach dem Vereinsgesetz ausreichten. 2. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine Einstellung des Verfahrens und anderer Repressalien gegen alewitische Vereine in der Türkei zu erreichen? 3. Wie beurteilt die Bundesregierung das Vereinsgesetz 2908 in der Türkei und welche Schritte hat die Bundesregierung – eventuell gemeinsam oder im Benehmen mit der EU-Kommission – unternommen bzw. plant sie in der nächsten Zeit, um eine umfassende demokratische Korrektur dieses Vereinsgesetzes zu erreichen? Die Bundesregierung setzt sich – im Einklang mit der EU-Beitrittspartnerschaft für die Türkei – für eine Anpassung der türkischen Gesetzeslage an internationale Bestimmungen und Praktiken ein. Die EU-Beitrittspartnerschaft für die Türkei fordert den Ausbau der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Garantien für das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln sowie die Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus fordert die Beitrittspartnerschaft eine Überprüfung der türkischen Verfassung und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften daraufhin, dass allen türkischen Bürgern jene Rechte und Freiheiten garantiert werden, die in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) festgelegt sind, sowie die Gewährleistung der Durchführung entsprechender rechtlicher Reformen und die Anpassung an Praktiken in den EU-Mitgliedstaaten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8004Artikel 11 der EMRK lautet: „Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten. Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden, als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der inneren und äußeren Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verbrechensverhütung, zum Schutze der Gesundheit und der Moral oder zum Schutze der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. (…)". Das türkische Parlament hat im Oktober 2001 eine Reihe von Änderungen an der türkischen Verfassung vorgenommen, um den Vorgaben der EU-Beitrittspartnerschaft zu entsprechen. Auch Artikel 33 der türkischen Verfassung (Vereinigungsfreiheit) wurde bezüglich der allgemeinen Bestimmungen und der Einschränkungen des Rechts auf Gründung einer Vereinigung geändert. Die Bundesregierung setzt sich – gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union – dafür ein, dass die Verfassungsänderungen nun zügig durch Anpassung der einfachen Gesetzgebung, unter anderem auch der Vereinsgesetzgebung, umgesetzt werden. Die Bundesregierung kann allerdings nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den türkischen Presseberichten und den Sorgen in alewitischen Kreisen in der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland, dass sich die oben genannten Attentäter von Sivas hier aufhalten? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie in nächster Zeit, um diesen Berichten und Befürchtungen nachzugehen? Berichte, laut denen sich sechs der am Attentat von Sivas beteiligten Personen in Deutschland aufhalten sollen, sind der Bundesregierung bekannt. In drei Fällen wurden Asylanträge gestellt. Einem Antrag wurde stattgegeben. In einem weiteren Fall ist nach Ablehnung des Asylantrages noch ein Verwaltungsrechtsstreit anhängig. Im dritten Verfahren ist noch keine Entscheidung ergangen. Im Falle des als asylberechtigt anerkannten türkischen Staatsangehörigen wird derzeit geprüft, ob die Anerkennung zurückgenommen werden kann. In den anderen Fällen ist der Ausgang der anhängigen Verfahren abzuwarten. Für drei weitere der in der Kleinen Anfrage genannten mutmaßlichen Attentäter konnte bislang anhand der vorliegenden Personalien nicht festgestellt werden, dass sie über einen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügen oder einen Asylantrag gestellt haben. |
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